Falkenkopf

Aufgaben, Gremien und Aktivitäten der Stiftung Kulturlandpflege

Allgemeines

Die Stiftung Kulturlandpflege wurde am Tag der Umwelt, dem 5. Juni 1997  vom Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) mit einem Anfangsvermögen von 500.000.- EURO gegründet. Die Aktivitäten der als gemeinnützig anerkannten Stiftung erstrecken sich auf das Land Niedersachsen; die Aufsicht liegt beim Niedersächsischen Innenministerium. Die Umsetzung des Stiftungszwecks erfolgt schwerpunktmäßig unter Einbeziehung der Grundeigentümer im ländlichen Raum. Mit Hilfe der Verbandsstruktur des ZJEN besteht ein direkter Kontakt zu über 250.000 land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümern, von denen viele bereit sind, bei der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zusätzlich Verantwortung zu übernehmen und bei Maßnahmen mitzuwirken.

Aufgaben

Die Stiftung verfolgt entsprechend ihrer Satzung ausschließlich Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere

 

  • die finanzielle Förderung freiwilliger Naturschutzmaßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung unserer historisch gewachsenen Kulturlandschaft, 
  • die Übernahme und Betreuung von ökologisch wertvollen Flächen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, 
  • die fachliche Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen sowie die Unterstützung von Forschungsprojekten.

 

Organe

Neben dem Vorstand unter Vorsitz von Astrid Garben-Mogwitz und der Geschäftsführung in Hannover verfügt die Stiftung über einen Stiftungsrat, der sich aus Repräsentanten des Landes Niedersachsen, der kommunalen Spitzenverbände sowie aus Forschung und Wirtschaft zusammensetzt. Der Stiftungsrat hat beratende Funktion und wacht über die Erfüllung des Stiftungszwecks. Stiftungsratsvorsitzende ist die Nieders. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte.

Regionalstruktur

Die Stiftung Kulturlandpflege verfügt über regional, i.d.R. auf Landkreisebene tätige Stiftungsbeauftragte. Sie sind das Bindeglied zwischen der Landesgeschäftsstelle der Stiftung und den Grundeigentümern bzw. Bewirtschaftern vor Ort. Die Hauptaufgabe der Stiftungsbeauftragten ist die Vermittlung geeigneter Personen bei der Vergabe von Landschaftspflegearbeiten, die persönliche Betreuung der Vertragspartner und das Ausloten von förderungswürdigen Projekten in der Region. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den örtlichen Jagdgenossenschaften, dem jeweiligen Landvolk-Kreisverband und der Naturschutzverwaltung. Die Stiftungsbeauftragten sind erste Anlaufstelle für die Städte, Gemeinden und Landkreise sowie die Bewirtschafter der Flächen bzw. den mit der Pflege beauftragten Institutionen und stehen bei Anregungen und Fragen jederzeit zur Verfügung. Derzeit haben in den Landkreisen Ammerland, Cuxhaven, Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Leer, Nienburg, Norden (Altkreis), Northeim, Osterholz, Peine, Rotenburg und Wolfenbüttel sowie in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg Stiftungsbeauftragte ihre Arbeit aufgenommen.

Förderprojekte / Flächenübernahmen

Die Stiftung Kulturlandpflege fördert freiwillige Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen je nach Spendeneingang mit einem Gesamtvolumen von mehreren zehntausend EURO jährlich in ganz Niedersachsen. Darüber hinaus betreut die Stiftung Kulturlandpflege zahlreiche in ihrem Eigentum stehende Naturschutzflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen und gewährleistet damit langfristig die Einhaltung der Kompensationsziele, u.a. in den Gemeinden bzw. Städten

 

  • Hoya, Liebenau, Marklohe, Stolzenau und Uchte (Landkreis Nienburg),
  • Rotenburg, Scheeßel und Sittensen (Landkreis Rotenburg)
  • Schladen, Schöppenstedt (Landkreis Wolfenbüttel),
  • Oldendorf und Worpswede (Landkreis Osterholz),
  • Meine (Landkreis Gifhorn)
  • Lehre, Velpke und Königslutter (Landkreis Helmstedt),
  • Lehrte (Region Hannover)
  • Ihlow (Landkreis Aurich)
  • Wolfsburg
  • Uslar (Landkreis Northeim) 
  • Niedernwöhren (Landkreis Schaumburg)
  • Vechelde (Landkreis Peine)
  • Kirchdorf, Rehden (Landkreis Diepholz)
  • Langen (Landkreis Cuxhaven)
  • Gronau (Landkreis Hildesheim)
  • Neu-Wulmstorf (Landkreis Harburg)

 

 

Zur Finanzierung ihrer umfangreichen Aufgaben ist die Stiftung Kulturlandpflege auf Spenden angewiesen und berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Spendenkonto:
Konto-Nr. 100 97 145, Hallbaum Bank, BLZ (250 601 80)
BIC/SWIFT: HALLDE2HXXX
IBAN: DE 82 2506 0180 0010 0971 45

Ein gewähltes Kuratorium und die Niedersächsische Stiftungsaufsicht gewährleisten die Einhaltung des Stiftungszwecks.

Ansprechpartner:

Geschäftsführer Peter Zanini - 0511-36704-41
Dipl.-Ing. Björn Rohloff - 0511-36704-73
Brigitte Wielebski, Sekretariat - 0511-36704-48

E-Mail: info(at)stiftungkulturlandpflege.de

 

Gern stellen wir auch den Kontakt zu den regionalen Stiftungsbeauftragten her.