Förderrichtlinien der Stiftung Kulturlandpflege
1. Finanzielle Förderung von Maßnahmen
Die Stiftung Kulturlandpflege gewährt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten eine Unterstützung für Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege. Die Stiftung Kulturlandpflege setzt bei der finanziellen Förderung von Maßnahmen zwei Schwerpunkte:
- Die Förderung von freiwilligem Engagement der ländlichen Grundeigentümer steht im Vordergrund. Wesentliche Zielgruppe sind daher Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, die zu Maßnahmen motiviert werden sollen. Die Förderung anderer Personen bzw. Institutionen ist deswegen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Angestrebt werden Modelle der Kofinanzierung, z. B. zwischen Jagdgenossenschaften, Realverbänden, Gemeinden und der Stiftung Kulturlandpflege.
- Im Mittelpunkt der Förderung stehen insbesondere Maßnahmen zum Erhalt unserer historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Als zuwendungsfähige Maßnahmen kommen u. a. in Betracht: - Anlage von Kleingewässern und Feuchtbiotopen, - Anpflanzung von Hecken, Feldgehölzen und Obstwiesen, - Pflege und Sanierung von Obstbäumen, Hecken und Feldgehölzen, - Pflege bzw. Extensivierung von Grünland, - Pflege von Trocken- und Magerrasen, - Freihaltung von Moor-, Heide- und Brachflächen. Da die dauerhafte Finanzierung der Grünlandpflege extrem kostenintensiv ist, kann sich die Stiftung Kulturlandpflege z. Zt. in diesem Aufgabenfeld nur bedingt engagieren.
2. Ankauf von Flächen:
Die Stiftung Kulturlandpflege stellt Mittel für den Flächenkauf nur in begrenzten Ausnahmefällen zur Verfügung, wenn z. B. ausschließlich auf diese Weise ein wichtiger Schutzzweck umgesetzt werden kann.
3. Antragstellung:
Ein Antrag auf Förderung erfolgt auf einem von der Stiftung herausgegebenen Antragsformular. Er soll im wesentlichen folgende Angaben enthalten:
- Art und Umfang der zu fördernden Maßnahme,
- Angaben zu den ausführenden Personen,
- Kartenausschnitt mit dem zu pflegenden Biotop,
- geschätzte Gesamtkosten der Maßnahme,
- beantragte Fördersumme,
- Angaben zu Fördersummen anderer Institutionen bzw. Personen.
Aufgrund des Antrages entscheidet die Stiftung Kulturlandpflege über eine Bewilligung. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt i. d. R. nach Abschluß der Maßnahme. Der Fortgang bzw. Abschluss der Arbeiten soll durch Fotos (vorher und nachher) dokumentiert werden.
Der Antragsteller ist gehalten, in Pressemitteilungen, Interviews oder Projektdarstellungen anderer Art auf die Unterstützung durch die Stiftung Kulturlandpflege hinzuweisen. Bei der Anlage bzw. Instandsetzung von Biotopen verpflichtet sich der Antragsteller, für die notwendigen Schutzmaßnahmen und die Entwicklungspflege Sorge zu tragen, um eine langfristige Wirkung der geförderten Maßnahme sicherzustellen.
Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie die entsprechend im Baugesetzbuch genannten Ausgleichsmaßnahmen sind von jeglicher Förderung durch die Stiftung Kulturlandpflege ausgeschlossen.