Falkenkopf

Kompensations- und Restflächen

Instandsetzung, Betreuung und Pflege durch die Stiftung Kulturlandpflege

Detailinformationen für Vorhabensträger, Planungsbüros, Genehmigungsbehörden sowie Städte und Gemeinden

Trägerschaft von Kompensationsflächen

Träger von Bauvorhaben sind per Gesetz verpflichtet, die Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren und Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen bereitzustellen. Doch mit dem Flächenerwerb allein ist es nicht getan; in der Regel muss die dauerhafte Pflege und Betreuung der Grundstücke sichergestellt sein. Dies zählt jedoch nicht zu den originären Aufgaben der meisten Vorhabensträger.

Langfristige Verantwortlichkeit durch die Stiftung Kulturlandpflege

Die Stiftung Kulturlandpflege bietet Vorhabensträgern eine Kooperationsmöglichkeit an, um die nachhaltige Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen und die langfristige Betreuung der entsprechenden Flächen zu gewährleisten. Dies erfolgt unter Einbindung des land- und forstwirtschaftlichen Berufsstandes sowie der örtlichen Grundeigentümer.

Die Stiftung Kulturlandpflege wird i.d.R. Eigentümerin der Kompensationsflächen; die zum Erreichen des Kompensationsziels erforderlichen flächengebundenen Auflagen werden durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen und/oder durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit oder Baulast gewährleistet. Nach Beendigung der Kompensationsfunktion ermöglichen besondere vertragliche Klauseln im Bedarfsfall die Rückgabe der Flächen an die jeweilige Gebietskörperschaft.

Fundierte Kostenkalkulation - Verlässlicher Kostenrahmen

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden von der Stiftung Kulturlandpflege aufgrund des direkten Kontaktes zu Landwirten, Verbänden etc. schnell und unbürokratisch umgesetzt. Gestützt auf umfangreiche Erfahrungen in der Vergabe von Landschaftspflegearbeiten kalkuliert die Stiftung die Kosten für Instandsetzungs- und Pflegemaßnahmen sowie die Flächenbetreuung.

Nach Abschätzung der jährlichen Belastung und in Kenntnis der Geltungsdauer der Auflagen ermittelt sie unter Verwendung eines gebräuchlichen Zinsfußes einen Ablösebetrag für die Kompensationsflächen. Der jeweilige Vorhabensträger kann diesen Posten frühzeitig in seine Planung einstellen, so dass ein verlässlicher Kostenrahmen besteht. Der Ablösebetrag sichert die Dauerhaftigkeit der Kompensationsmaßnahme ab.

Koordination und Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Die Stiftung Kulturlandpflege sorgt für die Umsetzung der in Landschaftspflegerischen Begleitplänen bzw. Grünordnungsplänen festgeschriebenen Maßnahmen. Sie erstellt für jede Fläche eigene Maßnahmenblätter zur Verwirklichung der Naturschutzziele.

Die Pflege der Flächen wird über Standard-Pachtverträge und ähnliche Vereinbarungen, in denen die entsprechenden Naturschutzauflagen verankert sind, in erster Linie von ortsansässigen Land- und Forstwirten übernommen. Die Einhaltung der Nutzungsauflagen wird regelmäßig kontrolliert; nach Bedarf wird die Erreichung des angestrebten Kompensationsziels laufend naturschutzfachlich überprüft.

Gewährleistung von Kontinuität und Logistik vor Ort

Bei der Organisation und Durchführung der erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die zur Erfüllung des Kompensationszwecks beitragen, kann die Stiftung Kulturlandpflege dank ihrer Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) mit seinen über 3.000 Mitgliedern auf die Mitwirkungsbereitschaft von über 230.000 Grundeigentümern auf einer Fläche von 2 Mill. ha zurückgreifen.

Die Grundeigentümer im ländlichen Raum verfügen über die entsprechenden Voraussetzungen, d.h. die Ortskenntnis sowie das praktische Know-how der Landschaftspflege. Sie beherrschen die Weideführung, können mähen, Hecken schneiden und Anpflanzungen durchführen. Die räumliche Nähe sowie die emotionale Verbundenheit der Verantwortlichen mit den Flächen sind Gewähr für eine effektive und preiswerte Umsetzung des jeweiligen Kompensationsziels.

Stiftungsbeauftragte als ständige Ansprechpartner vor Ort

Die Stiftung Kulturlandpflege verfügt über regional, i.d.R. auf Landkreisebene tätige Stiftungsbeauftragte, die in enger Kooperation mit den örtlichen Landvolk-Kreisverbänden tätig sind. Sie sind das Bindeglied zwischen der Landesgeschäftsstelle der Stiftung und den Grundeigentümern bzw. Bewirtschaftern vor Ort. Ihre Hauptaufgabe ist die Vermittlung bei der Vergabe von Landschaftspflegearbeiten, die Betreuung der Vertragspartner und ggf. auch schon eine Mithilfe bei der Akquisition von Kompensationsflächen.

Die Stiftungsbeauftragten sind die erste Anlaufstation für die Vorhabensträger sowie Städte, Gemeinden und Landkreise, aber auch für die Bewirtschafter der Flächen bzw. den mit der Pflege beauftragten Institutionen und stehen bei Anregungen und Fragen jederzeit zur Verfügung.

Führung eines Flächenkatasters

Die Stiftung Kulturlandpflege führt für alle übernommenen Grundstücke ein zentrales, GIS-gestütztes Flächenkataster, in dem alle wichtigen Daten enthalten sind:

Das Flächenkataster gewährleistet somit die Durchführung folgender Aufgaben:

  • Handlungsanweisungen für die fortlaufende Flächenverwaltung (Erinnerung an Zahltage, Verlängerung von Pflegeverträgen etc.)
  • Dokumentation von Bestandsaufnahmen und Erfolgskontrollen inkl. Erinnerung an intervallweise stattfindende Erfolgskontrollen (s.u.)
  • Laufender Überblick über die Kostenentwicklung der jeweiligen Grundstücke bzw. Flächenpakete (Jahressaldo, Gesamtsaldo)

Durchführung von Erfolgskontrollen

Erfolgskontrollen auf den Kompensationsflächen der Stiftung Kulturlandpflege erfolgen in enger Abstimmung mit der betreffenden Kommune und/oder der Naturschutzbehörde bzw. richten sich nach evtl. vorhandenen Vorgaben in der Baugenehmigung.

Die Erfolgskontrollen von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gliedern sich in Umsetzungskontrollen und Funktionskontrollen.

Die Umsetzungskontrollen werden von den Stiftungsbeauftragten durchgeführt und umfassen die Prüfung, ob die Maßnahmen entsprechend den Planungen erfolgen; sie schließen sich i.d.R. direkt an die (hinsichtlich des Zeitpunktes vertraglich festgelegte) Realisierung der jeweiligen Maßnahme an.

Im Rahmen von Funktionskontrollen wird dagegen von spezialisierten Fachkräften ermittelt, wie erfolgreich die betrachtete Fläche zu einer Verbesserung des Naturhaushaltes beiträgt, bzw. in welchem Umfang die konkreten Planungsziele erreicht wurden. Ökologische Funktionskontrollen werden dann durchgeführt, wenn die Plangenehmigung diese vorschreibt oder sonst ein Erfordernis dafür besteht.

Fachliche Evaluierung

Für die Stiftung Kulturlandpflege sind ausgebildete Landschaftsplaner hauptamtlich tätig; die Stiftungsbeauftragten werden auf eigenen Seminaren besonders qualifiziert. Im Stiftungsrat, dem Aufsichtsgremium, beraten und evaluieren Wissenschaftler aus verschiedenen Fachbereichen die Stiftung bei ihrem Wirken. Bei der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt eine enge Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden.

Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

Insbesondere zur Umsetzung produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen besteht zwischen der NLG, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und der Stiftung Kulturlandpflege eine enge Bürokooperation, die Lösungsmöglichkeiten aus einer Hand beinhalten.

Die Vorteile unseres Angebots

  • Die Stiftung Kulturlandpflege bietet den Vorhabensträgern eine Entlastung von ungewohnten Aufgaben sowie Planungssicherheit und finanzielle Kalkulierbarkeit ihrer Kompensationsverpflichtung einschließlich einer zeitnahen und zielgerichteten Umsetzung. Überregionale Vorhabensträger genießen zusätzlich den Vorzug, es landesweit mit nur einem Verhandlungs- und Vertragspartner zu tun zu haben. Bei Zusammenarbeit mit der NLG erfolgt die Abwicklung der gesamten Planung aus einer Hand.
  • Das treuhänderische Stiftungsmodell mit der Möglichkeit des finanziellen Risikoausgleichs zwischen mehreren Kompensationsetats gewährleistet die Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit der Kompensation und kommt somit dem Naturschutz zugute. Die Stiftung nutzt die Ortskenntnis und das technische know-how der Landschaftspflege der Menschen vor Ort. Dies führt zu einer effektiven Umsetzung der Maßnahmen. Die Führung eines einheitlichen Flächenkatasters ermöglicht die Nachvollziehbarkeit der flächenbezogenen Maßnahmen.
  • Die Stiftung Kulturlandpflege ist bestrebt, die Landwirtschaft so weitgehend wie möglich in die Umsetzung des Kompensationsziels einzubinden. Die Landschaftspflege-Arbeiten werden in erster Linie an Landwirte und die örtlichen Grundeigentümer vergeben, die dadurch eine weitere Zuerwerbsquelle erhalten. Die Möglichkeiten einer Mitwirkung beim Pflegemanagement erhöhen zugleich die Akzeptanz für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen.